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Spitalgesetz (SpiG), Änderung

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Richtplananpassung Tägerhardächer

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Gesamtüberprüfung und Aktualisierung Richtplan Paket 2 (GÜP 2)

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Revision energieAARGAU 2025

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Schulungskurs Kommunalpolitik 2026

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News >
18. April 2026

Spitalgesetz (SpiG), Änderung

Wir können uns mit einigen der geplanten Änderungen des Spitalgesetzes ganz oder teilweise einverstanden erklären. Verschiedene Änderungen sind aber aus unserer Sicht ungenügend oder unnötig und demzufolge abzulehnen. Die ganze Vorlage benötigt eine komplette Überarbeitung. Der neue Spitalgesetzentwurf geht von einem verfehlten staatlichen Dirigismus aus. Die Vorlage bringt viel mehr Bürokratie und wird zusätzliche Stellen in der Verwaltung und bei den Leistungserbringern nach sich ziehen. Die grossen anstehenden Probleme im Spitalwesen werden kaum oder völlig ungenügend angesprochen: Bürokratismus, mangelnde Digitalisierung, Fachkräftemangel, Unterfinanzierung. Ein Nutzen im Sinne der Verbesserung der Versorgung oder einer effektiveren Kosten-Nutzen-Situation resp. Effizienzverbesserung ist mit der vorliegenden Fassung nicht zu erwarten.

12. April 2026

Richtplananpassung Tägerhardächer

Wir unterstützen die Bestrebungen der Regierung, die Voraussetzungen zu schaffen, um einem Unternehmen im Kanton mit rund 1'000 Arbeitsplätzen den Ausbau der Aktivitäten und die Schaffung von weiteren ca. 2'000 hochwertigen Arbeitsplätzen zu ermöglichen.

11. März 2026

Spitalgesetz (SpiG), Gewährung von Finanzhilfen

Wir unterstützen die Absicht des Regierungsrates, mit der Änderung des Spitalgesetzes (SpiG) eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um systemrelevante Listenspitäler zu retten, wenn dies zur Erfüllung des verfassungsmässigen Gesundheitsversorgungsauftrags nötig ist. Eine Rettung ist erst dann vorgesehen, wenn die Weiterführung der Geschäftstätigkeit ernsthaft bedroht ist und alle übrigen Mittel zur Rettung ausgeschöpft sind.

11. Februar 2026

Gesamtüberprüfung und Aktualisierung Richtplan Paket 2 (GÜP 2)

Wir lehnen den vorliegenden Entwurf in zentralen Punkten ab, weil er aus unserer Sicht zu tief in Eigentumsrechte, Gemeindeautonomie und unternehmerische Freiheiten eingreift. Der Staat soll auf strategische Leitplanken beschränkt bleiben und auf detaillierte Vorgaben, die Verantwortung und Gestaltungsspielraum von Privaten und Gemeinden untergraben, verzichten.

Positionen >
18. April 2026

Spitalgesetz (SpiG) Änderung

Wir können uns mit einigen der geplanten Änderungen des Spitalgesetzes ganz oder teilweise einverstanden erklären. Verschiedene Änderungen sind aber aus unserer Sicht ungenügend oder unnötig und demzufolge abzulehnen. Die ganze Vorlage benötigt eine komplette Überarbeitung. Der neue Spitalgesetzentwurf geht von einem verfehlten staatlichen Dirigismus aus. Die Vorlage bringt viel mehr Bürokratie und wird zusätzliche Stellen in der Verwaltung und bei den Leistungserbringern nach sich ziehen. Die grossen anstehenden Probleme im Spitalwesen werden kaum oder völlig ungenügend angesprochen: Bürokratismus, mangelnde Digitalisierung, Fachkräftemangel, Unterfinanzierung. Ein Nutzen im Sinne der Verbesserung der Versorgung oder einer effektiveren Kosten-Nutzen-Situation resp. Effizienzverbesserung ist mit der vorliegenden Fassung nicht zu erwarten.

12. April 2026

Richtplananpassung Tägerhardächer

Wir unterstützen die Bestrebungen der Regierung, die Voraussetzungen zu schaffen, um einem Unternehmen im Kanton mit rund 1'000 Arbeitsplätzen den Ausbau der Aktivitäten und die Schaffung von weiteren ca. 2'000 hochwertigen Arbeitsplätzen zu ermöglichen.

11. März 2026

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Wir unterstützen die Absicht des Regierungsrates, mit der Änderung des Spitalgesetzes (SpiG) eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um systemrelevante Listenspitäler zu retten, wenn dies zur Erfüllung des verfassungsmässigen Gesundheitsversorgungsauftrags nötig ist. Eine Rettung ist erst dann vorgesehen, wenn die Weiterführung der Geschäftstätigkeit ernsthaft bedroht ist und alle übrigen Mittel zur Rettung ausgeschöpft sind.

11. Februar 2026

Gesamtüberprüfung und Aktualisierung Richtplan Paket 2 (GÜP 2)

Wir lehnen den vorliegenden Entwurf in zentralen Punkten ab, weil er aus unserer Sicht zu tief in Eigentumsrechte, Gemeindeautonomie und unternehmerische Freiheiten eingreift. Der Staat soll auf strategische Leitplanken beschränkt bleiben und auf detaillierte Vorgaben, die Verantwortung und Gestaltungsspielraum von Privaten und Gemeinden untergraben, verzichten.