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1. Ausgangslage
Die
Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft
beschäftigt sich seit einigen Jahren mit der Aargauischen Pensionskasse. So hat
die Stiftung an den Vernehmlassungen 1999 und 2005 teilgenommen und ist mit
verschiedenen Medienmitteilungen an die Öffentlichkeit gelangt. Zudem hat die
Stiftung im Herbst 2004 durch das Wirtschaftswissenschaftliche Institut der
Universität Basel ein Grundlagenpapier zur Aargauischen Pensionskasse erstellen
lassen. Die verschiedenen Unterlagen können unter www.ag-stiftung.ch
abgerufen werden.
2. Pensionskassendekret
Das
am 5. Dezember 2006 vom Grossen Rat beschlossene Pensionskassendekret wurde auf
den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
3. Zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht
Es geht bei den folgenden Ausführungen weder um eine „Infragestellung“ noch um eine Beurteilung der Beschlüsse des Grossen Rats sondern um Überlegungen zur zinslosen Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht.
Das
Pensionskassendekret regelt in § 20 diese zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve
mit Verwendungsverzicht. Sie dient zur Absicherung der Wertschwankungsreserve
und zur Ermöglichung der für die Performance der Aargauischen Pensionskasse
unerlässlichen Anlagetätigkeit und soll innert 20 Jahren – wenn möglich –
in ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserven umgewandelt werden.
Bei
seinen Beschlüssen im Dezember 2006 ist der Grosse Rat von einem Betrag von ca.
1 Milliarde Franken ausgegangen. Dieser Betrag wird durch den Steuerzahler für
einen kleinen Kreis Privilegierter bezahlt.
Das
Pensionskassendekret lässt dem Vorstand der Aargauischen Pensionskasse bei der
Gestaltung des Jahresabschlusses einen recht breiten Entscheidungsspielraum
(Bewertungsregeln, technischer Zinsfuss, Verzinsung Sparkapitalien, Reserven für
Rentenerhöhung, Höhe Wertschwankungsreserven) und damit auf die Möglichkeit
der vorzeitigen teilweisen Rückführung der zinslosen
Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht in ordentliche
Arbeitgeberbeitragsreserven.
4. Abschluss 2007
Der
Abschluss 2007 weist trotz einer im Vergleich mit anderen Pensionskassen sehr
guten Performance von 4,2 % ein negatives Resultat aus. Die BVG-Unterdeckung hat
sich infolge der grosszügigen Leistungen um 90 Mio. Franken auf 695 Mio.
Franken erhöht und der BVG-Deckungsgrad hat sich von 90,9 % auf 90,0 %
verschlechtert.
Die
APK-Unterdeckung hat sich sogar um 314 Mio. Franken auf 1,822 Mia. Franken erhöht.
Der APK-Deckungsgrad hat sich von 77,3 % auf 73,9 % verschlechtert. Dabei fällt
ins Gewicht, dass die Wertschwankungsreserven um weitere 225 Mio. Franken auf
1,126 Mia. Franken erhöht wurden. Der Grund für die Erhöhung der
Wertschwankungsreserve ist die Ausweitung der Bilanzsumme um 1,5 Mia. Franken
(Anstieg Arbeitgeberreserven → Vorfinanzierung Fehlbetrag).
Seit
2005 bietet die Aargauische Pensionskasse den angeschlossenen Arbeitgebenden die
Möglichkeit an, ihren anteiligen Fehlbetrag vorzufinanzieren. Ende 2006
betrugen diese Reserven 22 Mio. Franken. 2007 sind sie um 1,242 Mia. Franken auf
1,264 Mia. Franken gestiegen. Auf Seite 30 des Geschäftsberichts 2007 schreibt
die Aargauische Pensionskasse: „Obwohl die Überweisung der provisorischen
anteiligen Ausfinanzierungskosten erst per Inkrafttreten des APK-Dekrets am 1.
Januar 2008 fällig wird, profitierten viele Arbeitgebende von der Verzinsung
des Arbeitgeberreservekontos und überwiesen zumindest einen Teil bereits gegen
Ende 2007.“
Die Aussage im Geschäftsbericht 2007 der Aargauischen
Pensionskasse, wonach die Erhöhung der Unterdeckung um 314 Mio. Franken auf die
fehlende Verzinsung des versicherungstechnischen Fehlbetrags zurückzuführen
sei, ist völlig falsch. Die fehlende Verzinsung des Fehlbetrags verursacht
lediglich einige 10 Mio. Franken.
Für
die Berechnung der Wertschwankungsreserve hat der Vorstand der APK die
notwendige Zielgrösse auf 15 % festgelegt. Obwohl der Aktienanteil gemäss
Geschäftsbericht 2007 auf den tiefsten Stand seit 2001 reduziert wurde, hat der
Vorstand die Zielgrösse bei 15 % belassen. Durch den Abbau
des Aktienanteils wurde das Risiko reduziert. Demzufolge hätte die
Zielgrösse für die Wertschwankungsreserve, die dazu dient, die Auswirkungen
von kurzfristigen Wertschwankungen bei den Anlagen auszugleichen, ebenfalls
reduziert werden können. Bei einer Zielgrösse von 14 % würde die
Wertschwankungsreserve um 75 Mio. Franken tiefer ausfallen.
Zur
Vorsicht mahnen muss auch die Tatsache, dass im Geschäftsbericht 2007 wohl die
zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht erwähnt wird, von
der Rückführung in die ordentlichen Arbeitgeberbeitragsreserven innert 20
Jahren aber nirgends gesprochen wird.
5. Forderungen
Die
Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft
stellt die folgenden Forderungen:
1. Bei der Berechnung der Wertschwankungsreserven ist der durch die Vorfinanzierung des Fehlbetrags verursachte Anteil von ca. 185 Mio. Franken (15 % von 1,234 Mia. Franken; Geschäftsbericht 2007, Seite 30) zu neutralisieren.
Zum
gleichen Resultat käme man, wenn die 1,234 Mia. Franken, wie im APK-Dekret
geregelt, erst per 1. Januar 2008 überwiesen worden wären.
2.
Der Vorstand der
Aargauischen Pensionskasse ist zu verpflichten, die Geschäfte so zu führen,
dass die zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht innert 20
Jahren möglichst vollständig in ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserven
umgewandelt werden können und damit auch die Interessen der Steuerzahler
gewahrt werden.
Weitere Auskunft:
Dr.
Markus Letsch, Präsident des Stiftungsrates,
Tel. 079 662 63 07
Stellungnahme zur Botschaft des Regierungsrates
Vernehmlassung zum Pensionskassendekret