Aargauische Pensionskasse – Fact Sheet zum Abschluss 2007

 

1.    Ausgangslage

 

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft beschäftigt sich seit einigen Jahren mit der Aargauischen Pensionskasse. So hat die Stiftung an den Vernehmlassungen 1999 und 2005 teilgenommen und ist mit verschiedenen Medienmitteilungen an die Öffentlichkeit gelangt. Zudem hat die Stiftung im Herbst 2004 durch das Wirtschaftswissenschaftliche Institut der Universität Basel ein Grundlagenpapier zur Aargauischen Pensionskasse erstellen lassen. Die verschiedenen Unterlagen können unter www.ag-stiftung.ch abgerufen werden. 

 

2.    Pensionskassendekret

 

Das am 5. Dezember 2006 vom Grossen Rat beschlossene Pensionskassendekret wurde auf den 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.  

 

3.    Zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht

 

Es geht bei den folgenden Ausführungen weder um eine „Infragestellung“ noch um eine Beurteilung der Beschlüsse des Grossen Rats sondern um Überlegungen zur zinslosen Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht. 

 

Das Pensionskassendekret regelt in § 20 diese zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht. Sie dient zur Absicherung der Wertschwankungsreserve und zur Ermöglichung der für die Performance der Aargauischen Pensionskasse unerlässlichen Anlagetätigkeit und soll innert 20 Jahren – wenn möglich – in ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserven umgewandelt werden.

 

Bei seinen Beschlüssen im Dezember 2006 ist der Grosse Rat von einem Betrag von ca. 1 Milliarde Franken ausgegangen. Dieser Betrag wird durch den Steuerzahler für einen kleinen Kreis Privilegierter bezahlt. 

 

Das Pensionskassendekret lässt dem Vorstand der Aargauischen Pensionskasse bei der Gestaltung des Jahresabschlusses einen recht breiten Entscheidungsspielraum (Bewertungsregeln, technischer Zinsfuss, Verzinsung Sparkapitalien, Reserven für Rentenerhöhung, Höhe Wertschwankungsreserven) und damit auf die Möglichkeit der vorzeitigen teilweisen Rückführung der zinslosen Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht in ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserven.  

 

4.    Abschluss 2007

 

Der Abschluss 2007 weist trotz einer im Vergleich mit anderen Pensionskassen sehr guten Performance von 4,2 % ein negatives Resultat aus. Die BVG-Unterdeckung hat sich infolge der grosszügigen Leistungen um 90 Mio. Franken auf 695 Mio. Franken erhöht und der BVG-Deckungsgrad hat sich von 90,9 % auf 90,0 % verschlechtert.

 

Die APK-Unterdeckung hat sich sogar um 314 Mio. Franken auf 1,822 Mia. Franken erhöht. Der APK-Deckungsgrad hat sich von 77,3 % auf 73,9 % verschlechtert. Dabei fällt ins Gewicht, dass die Wertschwankungsreserven um weitere 225 Mio. Franken auf 1,126 Mia. Franken erhöht wurden. Der Grund für die Erhöhung der Wertschwankungsreserve ist die Ausweitung der Bilanzsumme um 1,5 Mia. Franken (Anstieg Arbeitgeberreserven → Vorfinanzierung Fehlbetrag).

 

Seit 2005 bietet die Aargauische Pensionskasse den angeschlossenen Arbeitgebenden die Möglichkeit an, ihren anteiligen Fehlbetrag vorzufinanzieren. Ende 2006 betrugen diese Reserven 22 Mio. Franken. 2007 sind sie um 1,242 Mia. Franken auf 1,264 Mia. Franken gestiegen. Auf Seite 30 des Geschäftsberichts 2007 schreibt die Aargauische Pensionskasse: „Obwohl die Überweisung der provisorischen anteiligen Ausfinanzierungskosten erst per Inkrafttreten des APK-Dekrets am 1. Januar 2008 fällig wird, profitierten viele Arbeitgebende von der Verzinsung des Arbeitgeberreservekontos und überwiesen zumindest einen Teil bereits gegen Ende 2007.“ 

 

Die Aussage im Geschäftsbericht 2007 der Aargauischen Pensionskasse, wonach die Erhöhung der Unterdeckung um 314 Mio. Franken auf die fehlende Verzinsung des versicherungstechnischen Fehlbetrags zurückzuführen sei, ist völlig falsch. Die fehlende Verzinsung des Fehlbetrags verursacht lediglich einige 10 Mio. Franken.

 

Für die Berechnung der Wertschwankungsreserve hat der Vorstand der APK die notwendige Zielgrösse auf 15 % festgelegt. Obwohl der Aktienanteil gemäss Geschäftsbericht 2007 auf den tiefsten Stand seit 2001 reduziert wurde, hat der Vorstand die Zielgrösse bei 15 % belassen. Durch den Abbau  des Aktienanteils wurde das Risiko reduziert. Demzufolge hätte die Zielgrösse für die Wertschwankungsreserve, die dazu dient, die Auswirkungen von kurzfristigen Wertschwankungen bei den Anlagen auszugleichen, ebenfalls reduziert werden können. Bei einer Zielgrösse von 14 % würde die Wertschwankungsreserve um 75 Mio. Franken tiefer ausfallen.

 

Zur Vorsicht mahnen muss auch die Tatsache, dass im Geschäftsbericht 2007 wohl die zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht erwähnt wird, von der Rückführung in die ordentlichen Arbeitgeberbeitragsreserven innert 20 Jahren aber nirgends gesprochen wird.  

 

5.    Forderungen

 

Die Aargauische Stiftung für Freiheit und Verantwortung in Politik und Wirtschaft stellt die folgenden Forderungen:

 

1.      Bei der Berechnung der Wertschwankungsreserven ist der durch die Vorfinanzierung des Fehlbetrags verursachte Anteil von ca. 185 Mio. Franken    (15 % von 1,234 Mia. Franken; Geschäftsbericht 2007, Seite 30) zu neutralisieren.

 

Zum gleichen Resultat käme man, wenn die 1,234 Mia. Franken, wie im APK-Dekret geregelt, erst per 1. Januar 2008 überwiesen worden wären.

 

2.      Der Vorstand der Aargauischen Pensionskasse ist zu verpflichten, die Geschäfte so zu führen, dass die zinslose Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht innert 20 Jahren möglichst vollständig in ordentliche Arbeitgeberbeitragsreserven umgewandelt werden können und damit auch die Interessen der Steuerzahler gewahrt werden.

 

Weitere Auskunft:

Dr. Markus Letsch, Präsident des Stiftungsrates,
Tel. 079 662 63 07

  

Stellungnahme zur Botschaft des Regierungsrates

Vernehmlassung zum Pensionskassendekret

Fragebogen zum Pensionskassendekret

Grundlagenpapier des  WWZ

Medienmitteilungen