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Steuergesetzrevision

MEDIENMITTEILUNG

 

Teilrevision des aargauischen Steuergesetzes

 Die Stiftung begrüsst umfassende Entlastungen und votiert für eine Etappierung

 

Aarau, 30. September 2011. Steuerentlastungen bringen mehr Steuereinnahmen. Das haben die Revisionen 1998 und 2007/8 bewiesen. Gezielte Entlastungen liessen die Steuereinnahmen für den Kanton und die Gemeinden teilweise markant wachsen. Der Aargau hat am meisten Unternehmenszuzüge aller Kantone seit 2006 zu verzeichnen. Auch der Zuzug von Privatpersonen in den Kanton ist erfreulich. Die umliegenden Kantone haben indes nicht geschlafen und die Steuerbelastungen gesenkt. Der Aargau muss daher einen mutigen Schritt vorwärts machen, um als Wohn- und Wirtschaftsstandort konkurrenzfähig zu bleiben. Die Senkungen können über mehrere Jahre etappiert werden, damit das stimulierte Wachstum die Ausfälle kompensieren kann.   

Die Stiftung beurteilt die von der Kommission beantragten über die Vorschläge des Regierungsrates hinausgehenden und verschiedene Bereiche umfassenden Entlastungen als positiv. Die Entlastungen von Mittelstand und Leistungsträgern sind richtig. Der Vorschlag der Regierung war deutlich zu wenig umfassend. Die Stiftung verweist auf die tiefere Steuerbelastung umliegender Kantone (Zürich, Luzern ab 2011). Dadurch kann der Aargau unter steuerlichen Gesichtspunkten ein interessanter Firmensitz, Arbeits- und Wohnort werden. Im interkantonalen Vergleich besteuert der Kanton Aargau auch die Vermögen relativ hoch. Es ist richtig und weitsichtig, diesen Standortnachteil jetzt zu korrigieren. Damit der Aargau nicht an Terrain einbüsst, wollte die Stiftung zusätzliche Entlastungen nicht nur bei den natürlichen sondern auch bei den Juristischen Personen. Bekanntlich gehen andere Kantone – so etwa Luzern – voran. Luzern senkte 2010 die Unternehmenssteuern um 25 % und 2012 um 50 %. Die Vorlage der vorberatenden Kommission ist geeignet, den Aargau in den wettbewerblichen Herausforderungen bestehen zu lassen. 

Zur Vermeidung von allfälligen Defiziten hat sich der Staat auf die Kernaufgaben zu beschränken und das Ausgabenwachstum einzudämmen.

Zwei Dinge gibt die Stiftung zu bedenken: Einmal sollten die Senkungen über mehrere Jahre etappiert werden, damit das stimulierte Wachstum die Ausfälle kompensieren kann. Sodann hat in der Volksabstimmung auch nur ein Paket eine Chance, das viele Nutzniesser hat. Der Umfang der entlasteten Bereiche sollte deshalb erhalten bleiben.   

Weitere Auskunft:

Dr. Markus Letsch, Präsident des Stiftungsrates, Tel. 079 662 63 07